Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr F. SchuchhardtStellv. Fachbereichsleiter Ordnung, Jugend und Soziales - Fachbereich 3