Schaustellung von Personen, Erlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.


An wen muss ich mich wenden?

An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende